Reformpädagogik in Salzburg – Integration mit Montessori
1993 wurde die „Evangelische Hauptschule“ als Fortführung der Integration mit Montessori im Sekundarbereich gegründet. Seit 2013 wurde die vierklassige Schule als Neue Mittelschule und ab September 2020 mit der Bezeichnung Inklusive Montessori Mittelschule geführt. Die Basis aller Einrichtungen des Diakonievereins Salzburg bilden Inklusion, Pädagogik nach Maria Montessori und Christlich ganzheitliche Erziehung (christliches Menschenbild als Grundlage der Erziehung).
Schulalltag
An unserer Schule schaffen wir eine Lernorganisation, in der 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und 20 Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf gemeinsam lernen können.
Die Lehrpläne der Neuen Mittelschule (Realgymnasium Unterstufe,) der Allgemeinen Sonderschule und der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf kommen zur Anwendung.
Jede Klasse wird von einem kleinen Team von Fachlehrerinnen und Fachlehrer gemeinsam mit Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen unterrichtet.
Betreuungs- und Pflegepersonal unterstützt das Team.
Freiarbeit
In den ersten beiden Unterrichtseinheiten arbeiten die Schülerinnen und Schüler an fachspezifischen Arbeitsplänen. Während der Freiarbeitsphasen haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, sich mit den Inhalten der einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche eigenständig und individuell auseinanderzusetzen und ihre speziellen Interessen wahrzunehmen.
Um selbstständiges und zielorientiertes Arbeiten zu ermöglichen, sind bestimmte Rahmenbedingungen unerlässlich:
-Eine bis ins Detail gut vorbereitete Umgebung, die übersichtlich gestaltet ist und ausreichend Lernangebote (mit der Möglichkeit zur Selbstkontrolle) bietet
-Mediale Ausstattung der Klassenräume
-Umfangreiche Sachbibliothek
Im Anschluss an die Freiarbeit gibt es eine
Gemeinsame Jause
Die tägliche gemeinsame Jause nimmt einen wichtigen Platz im Schulalltag ein.
Die Jause ist Teil der Leistungen aus dem monatlichen Schulbeitrag.
Bei der Zusammenstellung der Jause achten wir auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung.
Bistro
Jeden Dienstag, pünktlich um 12:45, laden die Mädchen und Buben der 4. Klasse zu unserem Schulrestaurant, dem "BISTRO“ ein.
Wir heißen Schülerinnen und Schüler aus den anderen Klassen, die ihre Mittagspause an der Schule verbringen und gut essen wollen, herzlich willkommen.
In einer angemessenen Umgebung versuchen wir, ein gemütliches Ambiente zu schaffen und bemühen uns, den Wünschen unserer Gäste nachzukommen.
Nachmittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung beginnt nach der 5. oder 6. Stunde (12.45 Uhr oder 13.40 Uhr) und endet entweder um 16.00 Uhr mit Freizeit oder um 16.25 Uhr mit einer Gelenkten Lernzeit (GLZ).
1. Zeitlicher Rahmen
Die Nachmittagsbetreuung beginnt nach der 5. oder 6. Stunde (12.45 Uhr oder 13.40 Uhr) und endet entweder um 16.00 Uhr mit Freizeit oder um 16.25 Uhr mit einer Gelenkten Lernzeit (GLZ).
2. Ablauf
Das Essen wird für die Nachmittagsbetreuung wochenweise bestellt. Abmeldungen vom Essen an einzelnen Tagen sind nicht möglich. Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, wird von der Freizeitpädagogin täglich kontrolliert. Freistellungen von der Nachmittagsbetreuung müssen mit schriftlichen Entschuldigungen erfolgen.
Bei Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers muss am Morgen eine telefonische Mitteilung gemacht werden. Die Schulleiterin oder die Lehrperson, die das Telefonat geführt hat, schreibt für die Freizeitpädagogin eine kurze Nachricht. Diese kommt in den Briefkorb auf ihren Platz. Außerhalb der Freizeit deponiert die Freizeitpädagogin auf ihrem Platz das Klassenbuch, in welches täglich die fehlenden Schülerinnen und Schüler eingetragen werden müssen. Somit können auch Lehrpersonen, die in der Gelenkten Lernzeit unterrichten, eintragen.
Zu Beginn der Nachmittagsbetreuung gehen die Schülerinnen und Schüler in die Küche oder in das Bistro („Restaurantbetrieb“ der SchülerInnen der 4. Klasse, jeden Dienstag im Textilen Werkraum). Die Freizeitpädagogin und eine Pflegeperson begrüßen die Kinder, das Mittagessen wird ausgeteilt und gemeinsam eingenommen. SchülerInnen, die erst später nachkommen (Schüler und Schülerinnen, die länger Unterricht haben oder aus der Orientierungsstufe zu uns kommen), werden von einer weiteren Pflegeperson und/oder dem Zivildiener zum Mittagessen gebracht und beaufsichtigt. Das angelieferte Mittagessen ist frisch gekocht und wird von einer Küchenhilfe vorbereitet und ausgeteilt.
Nach dem Essen sammeln sich die Schülerinnen und Schüler im Freizeitraum, gehen zum Unterricht oder werden bei Unterricht in der Sporthalle Alpenstraße dorthin begleitet. In der Freizeit werden entsprechend der Anzahl der Betreuungspersonen Interessensgruppen gebildet. Die Freizeitgestaltung ist ein Bestandteil der Nachmittagsbetreuung, sie besteht aus Einzelaktivitäten, Aktivitäten in Kleingruppen bzw. der Gesamtgruppe. Kinder, die ruhebedürftig sind, können sich in der Bibliothek zurückziehen, sich hinlegen oder lesen.
In einem der Werkräume kann gebastelt oder gemalt werden. Im Freizeitraum wird gespielt oder musiziert.
In der Aula wird manchmal ein Tanz oder dgl. einstudiert.
Auf der Terrasse dürfen die Kinder laufen, toben und Tischtennis spielen.
Bei schönem Wetter wird das Schulhaus in der Freizeit oft auch verlassen. Da wir leider keine eigenen Freiflächen zur Verfügung haben, wird ein nahe gelegener Spielplatz oder das AYA-Bad aufgesucht. Ein Museums- oder Kinobesuch steht manchmal auch auf dem Programm.
In der Freizeit bestimmt die Freizeitpädagogin das Programm und wird wiederum vom Pflegepersonal und dem Zivildiener unterstützt. Die Freizeitpädagogin bespricht mit dem Pflegepersonal und dem Zivildiener das geplante Programm.
Zur Gelenkten Lernzeit (7., 8. oder 9. Stunde) werden die Schülerinnen und Schüler von den Betreuungspersonen der Freizeit in die Klassen- bzw. Gruppenräume gebracht. Die Lehrerinnen und Lehrer der GLZ unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Erledigen der Hausaufgaben und beim Lernen (Informationen von unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen). Außerdem wird Lese- und Rechtschreibtraining durchgeführt. Weitere Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer in der GLZ sind die Hilfestellung bei der Lernorganisation und die Vermittlung von Lernstrategien. Am Mittwoch können die Kinder auch an der Unverbindlichen Übung „Chorgesang“ teilnehmen und in der GLZ Informatikunterricht erhalten.
Am Ende der Freizeit (FZ) bzw. Gelenkten Lernzeit (GLZ)werden die benutzten Räume aufgeräumt, die Schülerinnen und Schüler verabschieden sich von den Betreuungs- bzw. Lehrpersonen.
In der Gelenkten Lernzeit werden Gruppen gebildet und von Lehrerinnen und Lehrern, Pflegepersonal und Zivildiener betreut. Meist werden jahrgangsgemischte Gruppen gebildet. In der GLZ wird angeboten:
- Unterstützung beim Erledigen der Hausübungen
- Hilfestellung bei der Lernorganisation und beim Erlernen von Lernstrategien
- Fachspezifische Hilfestellung und vertiefendes Training in den Kulturtechniken, in Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik. Das Pflegepersonal und der Zivildiener unterstützen die Schülerinnen und Schüler mit Pflegebedarf bzw. mit Behinderung.
3. Allgemeine Grundsätze des sozialen Miteinanders – Inklusion
Die Lehrerinnen und Lehrer, die Freizeitpädagogin, das Pflegepersonal und der Zivildiener unterstützen und begleiten die Schülerinnen und Schüler in wertschätzender Weise in der Nachmittagsbetreuung und sind alle verantwortlich für die Umsetzung unserer pädagogischen Grundsätze und Ziele. Zu unseren allgemeinen Grundsätzen des sozialen Miteinanders zählen:
- Vermittlung eines christlichen Menschenbildes
- Achtung der Individualität und Menschenwürde
- Gleichstellung von Mädchen und Buben
- Schülerinnen und Schüler annehmen und ernst nehmen
- Empathisches Verstehen
- Schülerinnen und Schüler in die Planung und Gestaltung der Nachmittagsbetreuung mit einbeziehen
- Transparenz der Absichten
- Authentizität im Handeln
- Bedürfnisorientiertheit
- Kontinuierliche Bezugspersonen und Ansprechpartner
- Transparente Strukturen und Beziehungsnetze
Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung begegnen sich Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Bedürfnissen und Wünschen. Durch die Mischung unterschiedlicher Altersgruppen und durch die Inklusion von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bzw. mit Behinderung erlernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Kompetenzen und Fertigkeiten, lernen voneinander, unterstützen und helfen sich gegenseitig. Akzeptanz und Rücksichtnahme werden gefördert. Unsere Rahmenbedingungen sind auf die Gruppengröße und –zusammensetzung, Personal und Räumlichkeiten abgestimmt.
4. Ziele
Die Nachmittagsbetreuung wird zu einer pädagogischen Arbeit mit folgenden Zielen:
- Berücksichtigung der Freizeitinteressen von Schülerinnen und Schüler
- Berücksichtigung der sozialen und emotionalen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler
- Unterstützung der wachsenden Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- Bewusstes Erleben unterschiedlicher sozialer Verhaltensweisen, Situationen und Probleme
- Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf bzw. mit Behinderung
- Förderung der Gleichberechtigung
- Förderung von Toleranz
Die Nachmittagsbetreuung soll Spaß machen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Freizeitaktivitäten kennen lernen und vielerlei Arten der Entspannung und des Ausgleichs zum Schultag finden und wählen können. Die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbständigkeit findet im Rahmen der Freizeitpädagogik als laufender Prozess statt. Zur Ich-Stärke und zum Einstehen für die eigene Meinung gehören auch das Äußern der eigenen Bedürfnisse und der Umgang mit Konflikten.
Kreativitätsförderung
Die Kreativität der Schülerinnen und Schüler soll in allen Bereichen gefördert werden. Die Kreativitätsförderung verfolgt das Ziel, den Schülerinnen und Schülern eine Basis für Fantasie und Träume zu schaffen.
Sozialerziehung
In der Gruppe entdecken Schülerinnen und Schüler im Spiel Grenzen, erproben Kräfte und Fähigkeiten, erfahren gegenseitige Lernanreize und festigen persönliche Beziehungen in ihrem sozialen Umfeld. Akzeptanz und Rücksichtnahme werden gefördert und die Schülerinnen und Schüler üben die Kommunikation in der Gruppe, Kompromisse werden eingegangen und gemeinsame Lösungen entwickelt.
Bewegungserziehung
Der Drang nach Bewegung ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen, der besonders bei Kindern und Jugendlichen ausgeprägt ist. Schülerinnen und Schüler benötigen einen Ausgleich zur überwiegend sitzenden Lerntätigkeit. Da die Schule über keine eigenen Freiflächen (Sportplatz, Wiese,…) und keinen Turnsaal verfügt, werden im Schulhaus die Terrasse mit Sportbelag und ein Gang für Bewegung angeboten. Bei schönem Wetter wird das Schulgelände oft verlassen, um in der Freizeit nahe gelegene Spielplätze oder das AYA-Bad aufzusuchen.
Hausordnung
Zusammenarbeit und Zusammenleben brauchen Regeln
In unserer Schule arbeiten und leben Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Dieses Miteinander-Sein braucht einerseits gemeinsame Werte, andererseits auch gemeinsame Ziele und Regeln, wie diese Ziele zu erreichen sind.
Aufbauend auf die Verordnung des Bildungsministeriums, betreffend verpflichtende grundsätzliche Regeln für das Zusammenleben in der Schule, haben wir nach den Bedürfnissen unserer Schule eine Hausordnung erarbeitet, die sich mit der Praxis unseres Zusammenlebens auseinandersetzt. Jede Schülerin, jeder Schüler und deren Eltern erhalten eine Hausordnung als Teil des Schulvertrages.
Klassenverträge:
Klassen können, der Schul- und Hausordnung entsprechend, klasseninterne Vereinbarungen treffen, die aber im Einklang mit den Hausordnungsregeln zu stehen haben. Die Klassenverträge werden in den Klassen auf den Anschlagtafeln veröffentlicht.
Wie wir an unseren Schulen miteinander umgehen wollen:
Gemeinschaft, Zusammenleben
- Gegenseitige Wertschätzung zeigen und leben
- Pünktlich sein
- Keine persönlichen Beleidigungen und Verletzungen tätigen
- Unterrichtsmittel mitbringen
- Die Freiarbeit wird zum Arbeiten an Lerninhalten genutzt, während der Freiarbeit wird leise gesprochen.
- Andere Schülerinnen und Schüler werden nicht beim Arbeiten gestört.
- Demokratische Strukturen / Klassenrat und Schulparlament werden geschaffen.
- Fluchtwege für Notfälle kennen und freihalten.
- Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse dürfen sich in der unterrichtsfreien Zeit in der eigenen Klasse ohne Aufsicht ruhig aufhalten. Laut Verordnung des BMB darf die Beaufsichtigung ab der 7. Schul-stufe entfallen, wenn dies in Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schülerinnen und Schüler entbehrlich ist. Bei Verstoß gegen andere Punkte der allgemeinen Hausordnung müssen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude bis auf weiteres verlassen.
Gebäude, Sicherheit
- Auf Sicherheit achten
- Sorgsam und schonend mit den Einrichtungen umgehen
- Hausschuhe tragen
- Das Handy muss in der Schule und vor der Schule bis Unterrichtsschluss bzw. bis zum
Ende der Nachmittagsbetreuung ausgeschaltet sein. Es muss im versperrten Spind aufbewahrt werden, nur dann ist ein Versicherungsschutz gewährleistet. Für die Verwendung in
Ausnahmesituationen ist die Erlaubnis der Lehrpersonen nötig. Die schuleigenen Geräte (Computer, Beamer,...) dürfen in der unterrichtsfreien Zeit von Schülerinnen und Schülern nicht benutzt werden. - Keine Gegenstände, die die Sicherheit anderer Menschen gefährden könnten, mitnehmen
- Auf eigenes und fremdes Eigentum achten
- Auf Sauberkeit in und vor der Schule achten
- Die Garderoben werden ihrer Bestimmung gemäß verwendet.
Lehrerinnen und Lehrer
- Selbstständigkeit fördern
- Leistungsbereitschaft fördern
- Begabungen und Interessen fördern
- Positives Arbeitsklima schaffen
- Individualisierung und Differenzierung
- Kommunikation mit Eltern pflegen
Eltern
- Erziehungs- und Unterrichtsarbeit unterstützen
- Regelmäßigen Unterrichtsbesuch garantieren (außer bei Krankheiten)
- Auf pünktliche Ankunft in der Schule achten.
- Veränderungen von Familienverhältnissen (Heirat, Scheidung etc), Telefonnummern- und Adressänderungen werden der Schule umgehend bekannt gegeben.
- Krankenstände telefonisch melden
- Arzttermine etc. :
Soll Ihr Kind bereits vor Unterrichtsende die Schule verlassen, um einen Arzttermin wahr zunehmen, ist dies schriftlich den Lehrpersonen mitzuteilen oder Sie holen Ihr Kind von der Schule ab. Bei telefonischer Nachricht darf Ihr Kind nicht entlassen werden. - Beurlaubungen:
- 1 Tag Klassenvorstand
- 1 Woche Direktion (Formular)
- Über eine Woche Ansuchen bei Landesschulrat - Region Salzburg Stadt (immer schriftlich
Was wir an unseren Schulen sicher nicht wollen!
- Rauchen
- Alkohol- und Drogenkonsum
- Sachbeschädigungen
- persönliche Beleidigungen und Verletzungen, angsteinflößende und gefährliche Gegenstände (Softguns, Messer, ...)
Konsequenzen
Die Verantwortung für das Erreichen der Ziele und die Einhaltung der Hausordnung liegen bei jeder Schülerin, jedem Schüler, jeder Lehrerin, jedem Lehrer und den Eltern. Jeder ist selbst verantwortlich, sich regelmäßig zu informieren und Mitteilungen zu beachten. Die Einhaltung der Hausordnung wird überprüft.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung ergeben sich klare Konsequenzen und Sanktionen je nach Schwere der Missachtung von Regeln bzw. der Höhe des Schadens, der angerichtet wurde:
Aufforderung – Zurechtweisung – Teambesprechung: Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer – Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten – beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern - Klassenrat – Beratungslehrerin - beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten – Klassenrat – Verwarnung –- Schulpsychologie – Klassenkonferenz - Information des Diakonievereins - Androhung der Antragstellung auf Ausschluss der Schülerin / des Schülers – Schulkonferenz – Auflösung des Schulvertrages und Ausschluss
Leitbild
Mehr Mensch – Mehr Zukunft
Wir respektieren alle Schülerinnen und Schüler mit ihren Fertigkeiten und Talenten und fördern diese. Die Würde und der Wert des Menschen sind für uns unabhängig von seinen Fähigkeiten und Eigenschaften. Wir versuchen Interesse und Begeisterung zu wecken.
Wir arbeiten nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik und an ihrer zeitgemäßen Umsetzung. Reflexion und Weiterentwicklung sind uns ein großes Anliegen.
Wir vereinbaren hohe Standards in Erziehung und Bildung und arbeiten fortlaufend an der Qualitätssicherung.
In allen Bereichen unserer Arbeit entwickeln wir Teamstrukturen.
Wir setzen christliche Werte im sozialen Zusammenhang um. Respektvoller, wertschätzender Umgang wird gelebt. Eine Konfliktkultur und das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse sind uns wichtig.
Wir bieten unterschiedliche Gesprächsforen und Kooperationsmöglichkeiten mit den Eltern, Schülerinnen und Schülern.
Kontinuierliche Fortbildung, Supervision und Evaluation haben einen verpflichtenden Stellenwert.